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Stadt Bochum
errichtet: 1773
stillgelegt: 1775
Gesamtlänge: 170 m
Die Stelle des Stollenmundlochs wird von den Informationstafeln der Stadt Bochum beschrieben.
Die Mutung auf den St.-Georgen-Erbstollen wurde am 9.6.1772 eingelegt. Im November des gleichen Jahres wurde der Ansatzpunkt des Stollens durch die Bergbehörde festgelegt. An dieser Stelle konnte ein Erbstollen die höchste Abbautiefe für die Zechen im Rauterdeller Siepen erreichen. Profitieren von einer um ca. 20 m größeren Abbautiefe würden die Zechen Preußischer Zepter und Papenbank. Am 23.12.1772 wurde die Genehmigung erteilt. Allerdings sollte die Zeche Preußischer Zepter nicht den üblichen Anteil eines Neuntels des Ertrags an die Erbstollengewerkschaft abführen.
Im Jahr 1773 begann man mit dem Vortrieb in nördlicher Richtung. Der Stollen sollte 1.500 m bis zur Zeche Papenbank vorgetrieben werden. Da die Abbaufelder im Westen bereits vom Rauendahl aus gelöst wurden und im Osten die Abbautiefe zu gering erschien, wurde der Vortrieb 1775 nach nur 170 m mangels Rentabilität wieder eingestellt.
Statt dessen begann man im Jahr 1780 mit der Auffahrung eines neuen Stollens, des St.-Georgen-Oberstollens.