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Stadt Witten
errichtet: 1782-1792
stillgelegt: 1840
Gesamtlänge: 1.110 m
Der Urbanus-Erbstollen ist bereits der zweite Stollen der Zeche Urbanus. Bereits um 1745 wird von einem 600 m langen Stollen berichtet, der aber in den folgenden Jahren eingebrochen ist. Die ersten Überlegungen, Kohlebänke in Witten-Heven durch den Vortrieb eines neuen Stollens vom Ölbach her zu lösen, stammen aus dem Jahr 1752. Die Verleihung der Felder an die Zeche Urbanus erfolgte im Jahr 1760; die Verleihung des Stollens um 1786. Mit dem Vortrieb wird aber bereits um 1782 begonnen worden sein.
Das Mundloch lag am Ölbach südlich des Hauses Heven. Die ersten paar hundert Meter verliefen durch Ruhrschotter, so dass ein aufwändiger Holzverbau erforderlich war. Erst im Jahr 1790 wurden das erste Kohleflöz erreicht, so dass endlich auch Erträge erzielt werden konnten. Im Jahr 1787 wurde das Erbstollenrecht vom alten Stollen auf diesen Stollen übertragen. Im Jahr 1825 wurde der Erbstollen in die Konsolidation zur Vereinigten Urbanus einbezogen. Bis 1840 diente der Stollen der Entwässerung der Grube; danach wurde das Grubenwasser maschinell und aus größerer Tiefe gehoben.
Quellen: [10],[15],[27]