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Stadt Witten
errichtet: 1783-1870
stillgelegt:
Gesamtlänge: 1.200 m
3.260 m (Stollensystem)
Stollenmundloch
Bachversickerung
Im Jahr 1767 wurde das Recht auf den Vortrieb eines Erbstollens von der Ruhr aus ins Muttental gemutet. Im Jahr 1775 erfolgte eine neue Mutung, die eine andere Lage des Stollens vorsah. Die Verleihung hierzu erfolgte im Jahr 1783. Der Gewerke Frielinghaus war auch der Eigentümer der Zeche Kurze Eggerbank, die von der tieferen Lösung profitieren würde. Im Übrigen wurde neben dem Stollenrecht auch das Recht auf mehrere Flöze verliehen, die mit dem Stollen aufgeschlossen würden. St.-Johannes-Erbstollen war also auch eine Zeche.
Mit dem Vortrieb wurde vermutlich in 1784 begonnen. Das Stollenmundloch liegt unmittelbar am Ruhrufer. Gegen Hochwasser war das Stollenmundloch mit einer Rückschlagklappe versehen. Im Jahr 1793 erreichte der Stollen das Flöz der Zeche Kurze Eggerbank. Im Jahr 1804 waren bei einer Länge von 360 m mit Morgenstern, Kurze Eggerbank und Frielinghaus bereits drei Gruben gelöst. Im Jahr 1827 erreichte der Stollen bei einer Länge von 1.100 m die Zeche Fortuna. In 1837 wird der Vortrieb bei 1.200 m vorerst eingestellt. Stattdessen werden Flügelörter (Querstollen) nach Osten und Westen angelegt, von denen aus auch ein weiterer Vortrieb nach Süden erfolgte.
Der St. Johannes Erbstollen bildet mit seinen Flügelörtern ein ganzes Stollensystem, welches bis 1855 gleich neun Zechen des Muttentals entwässert. Im Jahr 1870 wurde die Verstufung des Erbstollens beantragt und bewilligt. Damit erlosch das Stollenrecht nach einer erreichten Gesamtlänge von 3.260 m.
Bereits gegen 1830 gingen mehrere Zechen zum Tiefbau über, wodurch der St. Johannes Erbstollen für sie weniger bedeutend wurde. Aber die Entwässerung der Gruben oberhalb der Stollensohle funktioniert bis heute.